Geschichtsträchtige Orte hautnah erleben
Die Lindmühle oberhalb Birmensdorf
1363 Erstmalige Erwähnung der Lindmühle in den Geschichtsbüchern. Zu den Besitzern gehörten die Herren von Trostburg, die Habsburger, Königin Agnes von Ungarn und für lange Zeit das Kloster Königsfelden. 1836 betrieb Lukretia Lehmann im Mülitäli in Zofingen eine Mühle. Nach dem Tod ihres Mannes kaufte sie mit ihren beiden Söhnen Johann und Jakob die Lindmühle an der Reuss in Birmenstorf. Drei Mehlmühlen, eine Ölmühle und zwei Bauernhöfe gehörten dazu. Ungefähr am Platz der heutigen Grossmühle. Die kleine Fähre vom Mülliger Müller als Konkurrenz wurde „geduldet“. Als der Lindmüller Melchior Müller 1788 eine Anzahl Schweine über die Reuss setzte, wurde er bestraft.
Von der Reussfähre zur neuen Reussbrücke bei Mülligen
Wie aus der Geschichte der alten Fähre zwischen Mülligen und Birmenstorf hervorgeht, bestand schon immer das Bedürfnis nach einem festeren Flussübergang. Es kam daher den Anstössergemeinden sehr gelegen, als aus militärischen Gründen 1940 von Pionieren eine hölzerne Brücke gebaut wurde, was zur Aufhebung der Fähre führte. Diese Brücke dient in der Folge dem zivilen Verkehr und ist dann bereits nach einigen Jahren sehr baufällig geworden und musste abgebrochen werden. Der Kanton projektierte 1947 eine neue Brücke und der Große Rat beschloss darauf mit großer Mehrheit den Brückenbau. Erst im Februar 1949 konnte mit dem Bau der neuen Brücke über die Reuss begonnen werden. Ausführung und Bau der Brücke wurden der Firma «Hoch- und Tiefbau» in Aarau übergeben, die sie vom Februar bis Ende Oktober 1949 erstellte. Die Brücke überquert die Reuss in drei Bogen, deren Spannweite 69 Meter beträgt. Die Fahrbahn ist 3,70 Meter breit, was für den Lokalverkehr, dem die Brücke zu dienen hat, vollauf genügt.
Fähre und Müli Mülligen
Der Verkehr zwischen Mülligen und Birmenstorf über die Reuss erfolgte bis zum Jahre 1940 durch eine Fähre. Der Fährenbetrieb stand dem jeweiligen Eigentümer der Mühle in Mülligen zu. Es handelte sich demnach um eine Privatfähre. Wann die erste Fähre über die Reuss in Betrieb genommen wurde, ist unbekannt. In den Fertigungsprotokollen der Gemeinde Mülligen wird immer wieder von der Reussfähre gesprochen. Die ersten Protokolle darüber datieren aus dem Jahre 1804. Sie wurden bei der grossen Brandkatastrophe von 1875 ein Opfer der Flammen. Von I860 bis 1885 gingen die Mülliger Bauern in die Käserei und Arbeiter in die Ziegelfabrik in Birmenstorf. Sie benützten die Fähre. Die Höhe der Fährtaxe wurde vom Fährbesitzer festgelegt. Der Tarif war an beiden Ufern angeschlagen. In früheren Jahren kostete die einfache Fahrt 10 Rp., die Hin- und Rückfahrt 15 Rp. Bei den Handänderungen der Mühleliegenschaft ist dieses Fährrecht jeweils mit verkauft worden. In den Fertigungen wird dieses Recht als «Reuss-Schifffahrt mit Schiff und Seil» umschrieben. Im Frühjahr 1890 liess der damalige Besitzer Hirt ein neues Fährboot erstellen. Die Staatsbehörde aber schätzte dieses ab, weil es zu leicht gebaut sei und bei Hochwasser nicht die nötige Sicherheit biete; es entspreche den Vorschriften nicht und müsse durch ein anderes Boot ersetzt werden. Im Unterlassungsfalle werde der Fährbetrieb gesperrt. Dieser Fährbetrieb unterstand somit in Bezug auf Schiffbau und Sicherheit der staatlichen Aufsicht. Da der Fährenbesitzer sich weigerte, dieser Aufforderung nachzukommen, anderseits die Ufergemeinden an der Aufrechterhaltung des Fährbetriebes interessiert waren, fanden Verhandlungen mit dem hohen Regierungsrate statt. Die Staatsbehörde stellte einen Kostenverteiler für ein neues Fährboot auf und legte ihn den Gemeinden und dem Fähreninhaber vor. Nach der auf gestellten Verteilungsliste hätten zu bezahlen gehabt:
Fähreninhaber 30 % Fr. 102.-
Gemeinde Birmenstorf 25 % Fr. 85.-
Gemeinde Mülligen 20 % Fr. 68.-
Staat Aargau 25% Fr. 85.-
Die Gemeinde Mülligen beschloss jedoch, es solle der Fähreninhaber, als einziger Interessent in Bezug auf die finanzielle Seite, das Boot auf eigene Kosten bauen lassen. Die Sache löste sich dann denkbar einfach. Die Mühleliegenschaften bekamen einen neuen Besitzer. Dieser verfügte über das notwendige «Kleingeld», um auf eigene Kosten ein neues Boot bauen zu lassen. Im Jahre 1897 ist die Mühleliegenschaft in das Eigentum der Gemeinde Windisch übergegangen, welche die Mühle, die Wirtschaft «Zur Palme» und die Landwirtschaft dem bisherigen Besitzer, Herrn Hans Rauber, verpachtete. (Siehe Bild mit Fährboot und Fährmann.) Der Grund zu diesem Kaufe waren die reichlichen Grundwasserquellen, die gefasst und von der Gemeinde Windisch für die Trinkwasserversorgung nutzbar gemacht wurden.
Obere und untere Gipsmühlen / „innere- äussere Gipsmühle“
Bei der oberen Gipsmühle an der Reuss „im Chatze“ in Mülligen, im Reussabschnitt „Chatzegrien“, handelt es sich um die Überreste einer alten Gipsmühle, die um 1849 erbaut wurde. 1862 verkauft an den Spinnereikönig Heinrich Kunz Windisch. 1890 wurde die Produktion der Mühle eingestellt und um 1929 wurde die Mühle abgebrochen. Gewonnene Gipskeupersteine wurden in Öfen aufgeschichtet und 10 Stunden gebrannt. Nachher im Schlagwerk zerkleinert und anschliessend mit den Mühlsteinen zerrieben. So entstand Dünggips für die Felder der näheren Umgebung. Für Baugips war ein nochmaliges Brennen erforderlich. Dies geschah in eisernen Pfannen und rühren von Hand oder vom Wasserrad angetriebenem Rührwerk. Die Mühle bestand aus einem zweistöckigen Gebäude mit Mahlwerk, Stampfe, Reibe, einem gemauerten Brenn- und Kochofen, sowie einem Rührwerk. Für die benötigte Energie wurde die Wasserkraft der Reuss genutzt. Das Rohmaterial wurde in der Nähe, der „Tschämbele“ gewonnen und mit Fuhrwerken der Gipsmühle zugeführt. Bei dar unteren Gipsmühle wurde das Rohmaterial im angrenzenden Stollen im Untertag gewonnen.
Fahrgut Windisch
Das Fahrgut in Windisch wird bereits 1528 zusammen mit der „Taverne zum Bären“ erstmals erwähnt. Es war eine der wichtigsten Übersetzstellen an der Reuss. Im Jahre 1800 wurde an dieser Stelle vom französischen General LECOURBE erstmals eine Brücke gebaut. Das Fahrgut Windisch bestand aus einer Personenfähre (Weidling) und einer Karrenfähre was eine Anzahl Fahrknechte erforderte. Die grosse Fähre war eingerichtet für Fahrzeuge und Vieherden. Wie in Stilli waren die Grundabmessung 21 Meter lang und 4.65 breit, also fast 100 m3. Die Habsburger und später die Berner förderten den Fährbetrieb um Verkehr anzulocken. Vorschriften und zu vielen Einzelheiten wurden von der Obrigkeit erlassen; Löhne, Tarife, Haftpflicht, Qualität der Schiffe, Fähre-Monopol , usw. Das Fähre Monopol reichte bis nach Mellingen. Bewilligungen, die mit ¼ Dinkel ca. 10 KG (Getreideart/heute Weizen) und 1 Hausbrot bezahlt wurden.
Fähren und Mühlen am heutigen Standort der Wehranlage Windisch
Schon die Römer nutzten den Standort für ihre Wassertransporte nach Vindonissa.
Gipsmühlen Windisch, erbaut von Daniel Koprio 1790. Die Gipsmühle musste 1834 dem Bau der Spinnerei Kunz weichen. Vor 1528 war die Fähre hier bei der Ländestrasse und den Mühlen.
Der Königsmord in der Schweizer Geschichte
Der Mörder – Johann von Schwaben – war der Sohn von Albrechts Bruder Rudolf II. und der böhmischen Königstochter Agnes. Agnes lebte mit ihrem Sohn eine Zeitlang im Habsburgerschloss in Brugg, da ihr die alten Stammlande als Heiratsgut zugewiesen worden waren. Rudolf II. war bereits 1290 verstorben, und Albrecht beteiligte seinen Neffen nur pro forma an der Regentschaft in den habsburgischen Ländern. Aus dieser Zurücksetzung heraus schöpfte Johann seine Mordpläne, die er zusammen mit einer kleinen Verschwörergruppe umsetzte. Albrecht war am Morgen des 1. Mai 1308 von Baden in Richtung Rheinfelden aufgebrochen, um dort seine Gattin Elisabeth zu treffen. Nach dem Übersetzen über die Reuss wurde er von den Verschwörern bei Windisch überfallen und ermordet. An der Stelle, wo König Albrecht I. 1308 von seinem Neffen Johannes wegen eines Erbstreits ermordet wurde, liess Königinwitwe Elisabeth das Franziskaner- und Klarissen-Doppelkloster Königsfelden bauen.
Bild der Fähre Windisch um 1712
Fischer und Fischereirechte
Im Mittelalter stand das Recht zu fischen den Standesherrn, also den Grafen von Habsburgern zu. Privaten war das Fischen verboten und war illegal! Mit der Gründung des Klosters Königsfelden im 14. Jahrhundert statteten sie dasselbe auch mit dem Fischereirecht aus, das sich in der Reuss von der Lindmühle bis in die Mündung der Aare und in der Aare ab der Brunnenmühle in Brugg bis nach Beznau erstreckte. Die Klosterfrauen übertrugen die Rechte an die Klosterfischer, die in Windisch, Stilli und Birmenstorf wohnten. Diese mussten das Kloster beliefern und die überschüssigen Fische durften sie auf dem Markt verkaufen. Die Klosterfischer erhielten die Rechte als Erblehen (analog den Mühlen), bezahlten dafür einen Zins und durften diese vererben, verpfänden und verkaufen wenn die Übernehmer die Fischlieferungen und Zinszahlungen einhielten. Gefischt wurde von den Weidlingen aus mit Netzen, aber auch mit Reusen und Fallen. Besonders intensiv wurde mit „Fachen“, Flussverbauungen mit Pfahlreihen und Weidengeflechten gefischt, die die Fische in Fangkörbe leiteten. Eine solche Stelle gab es bei der „Tüfelsbrugg“ beim Meierislischachen. Diese Berechtigungen konnten die Familien der Fischer bis ins 19. Jahr hundert hinüber retten. Die heutigen privaten Fischenzen sind noch fast identisch. Erst als der Fischer von Stilli seine Rechte zur Hälfte an den Kanton verkaufte, durfte der Kanton auf dieser Strecke ebenfalls Fischerkarten verkaufen. Symbolfoto; Fischfang bei Biberstein auf der Aare mit Weidling und mit Fachen – Verbauung im Fluss.